Der Arbeitsvertrag In Deutschland herrscht Vetragsfreiheit, das heisst man kan Verträge so formulieren wie man möchte, auch mündlich. Um im Streitfall vor Gericht abgesichert zu sein, sollte man trotzdem den Arbeitsvertrag schriftlich formulieren und genau darauf achten, was aufgeschrieben ist. Definition Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag ist ein schuldrechtlicher und gegenseitiger Austauschvertrag. Dabei verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung abhängiger Arbeit, im Gegenzug der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Art des Dienstvertrags und damit Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Er unterliegt den Vorschriften der §§ 611–630 BGB. Das heisst mit einfachen Worten, der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsleistung zu erbringen, der Arbeitgeber, einen Lohn zu zahlen. Der Umfang der Arbeitsleistung, der Lohn und Urlaubstage und alles nähere sollte in einem schriftlichen Arbeitsvertrag aufgeschrieben werden. ...