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Der Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist:

Die Verpflichtung ueber den Wechsel des Eigentums einer Sache oder eines Rechtes gegen Gegenleistung (zum Beispiel Geld). 

Damit ein  Kaufvertrag zustande kommt, bedarf es mindestens zwei uebereinstimmende Willenserklaerungen: Auftrag und Annahme 

Der Abschluss eines Kaufvertrages ist formlos. Es genuegt, wenn er muendlich abgeschlossen wird, er muss nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Bei Grundstueckskaeufen muss in Deutschland der Vertrag bei einem Notar abgeschlossen werden.

Nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt das Verpflichtungs und das Erfuellungsgeschaeft. 

Das Verpflichtungs und Erfuellungsgeschaft  besteht darin, dass der Verkaeufer die Sache uebergibt und die Gegenleistung annimmt. Im Gegenzug nimmt der Kaeufer die Sache an und erbringt die Gegenleistung.

Dabei koennen folgende Leistungsstoerungen auftreten, die der Gegenseite Rechte einraeumen:

Mangelhafte Lieferung

Lieferungsverzug

Annahmeverzug

Zahlungsverzug

Viele Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, die meisten Betriebe regeln diese Situationen zusaetzlich in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen.











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