Ein Kaufvertrag ist:
Die Verpflichtung ueber den Wechsel des Eigentums einer Sache oder eines Rechtes gegen Gegenleistung (zum Beispiel Geld).
Damit ein Kaufvertrag zustande kommt, bedarf es mindestens zwei uebereinstimmende Willenserklaerungen: Auftrag und Annahme
Der Abschluss eines Kaufvertrages ist formlos. Es genuegt, wenn er muendlich abgeschlossen wird, er muss nicht schriftlich abgeschlossen werden.
Bei Grundstueckskaeufen muss in Deutschland der Vertrag bei einem Notar abgeschlossen werden.
Nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt das Verpflichtungs und das Erfuellungsgeschaeft.
Das Verpflichtungs und Erfuellungsgeschaft besteht darin, dass der Verkaeufer die Sache uebergibt und die Gegenleistung annimmt. Im Gegenzug nimmt der Kaeufer die Sache an und erbringt die Gegenleistung.
Dabei koennen folgende Leistungsstoerungen auftreten, die der Gegenseite Rechte einraeumen:
Mangelhafte Lieferung
Lieferungsverzug
Annahmeverzug
Zahlungsverzug
Viele Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, die meisten Betriebe regeln diese Situationen zusaetzlich in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen.
Die Verpflichtung ueber den Wechsel des Eigentums einer Sache oder eines Rechtes gegen Gegenleistung (zum Beispiel Geld).
Damit ein Kaufvertrag zustande kommt, bedarf es mindestens zwei uebereinstimmende Willenserklaerungen: Auftrag und Annahme
Der Abschluss eines Kaufvertrages ist formlos. Es genuegt, wenn er muendlich abgeschlossen wird, er muss nicht schriftlich abgeschlossen werden.
Bei Grundstueckskaeufen muss in Deutschland der Vertrag bei einem Notar abgeschlossen werden.
Nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt das Verpflichtungs und das Erfuellungsgeschaeft.
Das Verpflichtungs und Erfuellungsgeschaft besteht darin, dass der Verkaeufer die Sache uebergibt und die Gegenleistung annimmt. Im Gegenzug nimmt der Kaeufer die Sache an und erbringt die Gegenleistung.
Dabei koennen folgende Leistungsstoerungen auftreten, die der Gegenseite Rechte einraeumen:
Mangelhafte Lieferung
Lieferungsverzug
Annahmeverzug
Zahlungsverzug
Viele Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, die meisten Betriebe regeln diese Situationen zusaetzlich in den Allgemeinen Geschaeftsbedingungen.
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