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Zahlungen und Zahlungsverkehr

Alle Zahlungen, die durchgeführt werden, bezeichnet man als Zahlungsverkehr, mit anderen Worten, die Übertragung von Zahlungsmitteln, Geld, an andere Wirtschaftssubjekte – Personen oder Firmen/ Institutionen.
Für das Wirtschaftsleben hat der Zahlungsverkehr eine grosse Bedeutung, denn fast alle wirtschaftlichen Aktionen sind mit Zahlungen und Geldfluss verbunden.
Man unterscheidet den Zahlungsverkehr nach Barzahlung, halbbarer Zahlung und bargeldloser Zahlung.

Barzahlung

Bei der Zahlung mit Bargeld benötigt man kein Bankkonto, der Käufer bezahlt mit Münzen oder Banknoten.
Zahlungen durch einen Wertbrief auch zu den Barzahlungen.
Die Zahlung erfolgt unmittelbar, persönlich oder durch eine dritte Person.

Halbbare Zahlung

Bei der halbbaren Zahlung benötigt ein Beteiligter ein Konto.
Entweder geht der Zahlende zur Bank und zahlt auf das Konto des Empfängers in bar ein, oder der Empfänger geht zur Bank und es wird ihm vom Konto des Zahlenden ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt meist auf Grund eines ausgestellten Schecks.
Postnachnahmen zählen auch zur halbbaren Zahlung.

Bargeldlose Zahlung

Bei der bargeldlosen Zahlung erfolgt die Zahlung von Konto zu Konto.
Das können Kreditkartenzahlung, EC-Karte Überweisung, Lastschrift, Abbuchungsauftrag, Paypal oder andere Finanztransaktionen sein.
Auf dem Konto des Zahlenden wird mit dem Zahlbetrag abgebucht,auf dem Konto des Zahlungsempfängers gut geschrieben.
Die meisten Zahlungen werden in bar durchgeführt, wobei die Tendenz mehr und mehr zur bargeldlosen Zahlung unter Verwendung von Kreditkarten geht.
Malmö in Schweden ist die erste Stadt, in der die Barzahlung eingestellt wurde.

Belege

Alle Zahlungen werden oder sollten in Form von Belegen dokumentiert werden.
Im Haushaltsbuch verwendet man die Kassenbelege und Kontoauszüge, in der betrieblichen Buchführung ebenfalls die Kontoauszüge, Rechnungen, Abrechnungen etc.

Unter Privatpersonen erfolgen die Zahlungen meist beleglos, Firmen müssen Belege ausstellen, um die Transaktion in ihre Buchhaltung aufnehmen zu können (Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg)

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